Rückgabe- und Widerrufsregelung

für maßgefertigte Garagentore (B2C Online-Shop)

Unsere Garagentore werden individuell nach Kundenvorgaben gefertigt. Dazu gehören insbesondere:

  • Fertigung auf Maß (Breite/Höhe)
  • Konfigurierte Oberfläche (z. B. Farbe, Struktur, Design)
  • Individuelle technische Ausstattung (z. B. Antrieb, Führung, Steuerung)

1. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Maßanfertigung

Bei Verträgen im Online-Handel (Fernabsatz) besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses Widerrufsrecht ist jedoch gesetzlich ausgeschlossen bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und nach Kundenspezifikation hergestellt werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Da unsere Garagentore individuell nach den Maß-, Oberflächen- und Technikvorgaben des Kunden produziert werden und nicht als Standardware weiterverwendbar sind, besteht für diese Produkte kein Widerrufsrecht.

Der Ausschluss gilt unabhängig davon, ob die Produktion zum Zeitpunkt der Bestellung oder eines möglichen Widerrufs bereits begonnen hat.

2. Pflicht zur transparenten Verbraucherinformation

Auch wenn kein Widerrufsrecht besteht, sind wir verpflichtet, den Kunden vor Vertragsschluss klar darüber zu informieren, dass kein Widerrufsrecht besteht. Der Hinweis erfolgt:

  • auf der Produkt- bzw. Konfiguratorseite,
  • im Checkout-Prozess,
  • sowie in der Bestellbestätigung (dauerhafter Datenträger).

Beispielhinweis:

„Dieses Garagentor wird individuell nach Ihren Maß- und Ausstattungsangaben gefertigt. Für maßgefertigte Produkte besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB."

3. Abgrenzung: Zubehör und Standardprodukte

Für separat angebotene Standardprodukte oder Zubehör (z. B. Handsender, Ersatzteile), die nicht individuell gefertigt werden, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen.

4. Lieferung und Montage

Sofern ausschließlich der Verkauf und die Lieferung des Garagentors erfolgen, ist der Widerruf bei Maßanfertigung ausgeschlossen.

Wird Lieferung und Montage als einheitliches Gesamtpaket angeboten, kann rechtlich ein Widerrufsrecht bestehen. Empfohlen wird daher eine klare Trennung zwischen Warenkauf und optionaler Montageleistung.

5. Mängelrechte

Unabhängig vom Ausschluss des Widerrufsrechts bestehen die gesetzlichen Mängelrechte uneingeschränkt fort. Dies gilt insbesondere bei:

  • Falsch gefertigten Maßen,
  • Produktions- oder Materialfehlern,
  • Oberflächenmängeln,
  • Transportschäden oder Funktionsstörungen.

6. Optionale freiwillige Kulanzregelung

Unabhängig von der gesetzlichen Lage kann freiwillig eine Kulanzregelung angeboten werden, z. B. kostenfreie Stornierung bis zur Produktionsfreigabe.

Diese Regelung ist freiwillig und ersetzt kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Aktuelle Rechtsprechung (maßgeblich für Maßanfertigungen)

Der Ausschluss des Widerrufsrechts bei individuell gefertigten Waren wurde durch die aktuelle Rechtsprechung bestätigt.

Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 21.10.2020 – C-529/19:

Der EuGH hat entschieden, dass bei Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, kein Widerrufsrecht besteht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer zum Zeitpunkt eines erklärten Widerrufs bereits mit der Herstellung der Ware begonnen hat.

Maßgeblich ist allein, dass die Ware aufgrund der individuellen Vorgaben des Kunden nicht vorgefertigt ist und nicht ohne erheblichen wirtschaftlichen Nachteil anderweitig verwendet oder weiterverkauft werden kann.

Diese Rechtsprechung ist auf individuell konfigurierte und auf Maß gefertigte Garagentore uneingeschränkt übertragbar.